Corona-Impfpflicht jetzt!

Die vierte Welle läuft. Die Corona-Pandemie ist eine Pandemie der Ungeimpften. Eine Minderheit ignoriert alle medizinisch-wissenschaftlichen Empfehlungen, verhält sich rücksichtslos und deshalb müssen wir alle die Einschränkung unserer Freiheit hinnehmen. Wenn die Minderheit der Mehrheit ihren Willen aufdrückt, ist das die Umkehrung des Demokratieprinzips. Das ist genau das Ziel der militanten Impfverweigerer, die mit der AfD im Bunde unser Land gezielt in eine existentielle Krise treiben.

Am Dienstag habe ich meine erste Petition auf Campact veröffentlicht: Corona-Impfpflicht jetzt! Die Resonanz ist mit über 100 Unterschriften pro Tag sehr gut, aber es braucht noch mehr. Es geht um Leben und Tod.

Petition Corona-Impfpflicht jetzt
https://weact.campact.de/petitions/corona-impfpflicht-jetzt

Die 2G-Regel wird die Corona-Pandemiewelle genauso wenig brechen wie die zu zögerlich angedachte beschränkte Impfpflicht für Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitswesen. Durch geimpftes Krankenhauspersonal können zwar Betten weiter betrieben werden und durch geimpftes Pflegepersonal werden die Alten geschützt. Aber nur die allgemeine Corona-Impfpflicht kann die Pandemiewelle brechen. Oder ist ein Lockdown geplant? Ohne eine allgemeine Impfpflicht steuern wir genau darauf zu.

Von den Bundestagsfraktionen der demokratischen Parteien, denen ich den Link zur Petition geschickt habe, hat die FDP geantwortet. Sie lehnt die allgemeine Corona-Impfpflicht ab. Kein Wunder, ihr Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki, Jurist, glaubt ja auch nicht an eine Pandemie der Ungeimpften. Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus, Juristin, hält in der Sendung Maischberger vom vergangenen Mittwoch 3G für Karnevalsveranstaltungen für ausreichend und wischt die medizinisch richtige Argumentation des Epidemiologen Karl Lauterbach, dass Getestete sich bei Großveranstaltungen in Innenräumen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anstecken werden und deshalb 2G notwendig ist, mit der Bemerkung vom Tisch, es gäbe auch andere Meinungen. Medizinisch gibt es nur eine Meinung: Ein Test schützt nicht vor Ansteckung. Aber die FDP hat einen juristischen Freiheitsbegriff, bei dem die individuelle Freiheit zu Sterben offenbar oberste Priorität hat. Dass diese ganz persönliche Freiheit zum Tod Konsequenzen für uns alle hat, indem das Gesundheitssystem überlastet und die Versorgung aller eingeschränkt wird, interessiert in der juristischen Denkungsart der FDP nicht. Gemeinwohl? Fehlanzeige.

Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, schreibt auf seiner Homepage, nachzulesen am Donnerstag, als der Bundestag über die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beriet, eine Überlastung des Gesundheitssystems sei nicht mehr zu erwarten. Herr Buschmann ist Jurist.

Die FDP verweist als Begründung für Ihre Ablehnung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht auf eine juristische Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, die im Zusammenhang mit der Masern-Impfpflicht 2016 erstellt wurde.

Der Wissenschaftliche Dienst kommt darin zu dem Ergebnis, dass die verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht von einer sorgfältigen Prüfung der Verhältnismäßigkeit abhängt. Das entscheidende Kriterium dabei lautet: Sterblichkeitsrate. Als Beispiel werden die Pocken herangezogen. Bei einer Sterblichkeitsrate von 30% wurde die allgemeine Impfpflicht gegen Pocken 1959 vom Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Die Covid-Erkrankung hat weltweit „nur“ eine Sterblichkeitsrate von 2%. 251 Mio. Infizierten weltweit stehen 5 Mio. Todesopfer gegenüber. Gut, aber wie hoch wäre die Rate, wenn nicht effektive Maßnahmen gegen die Pandemie wie Masken und Lockdown durchgesetzt worden wären? Für die Juristen sind 2% jedenfalls zu wenig. Ab welcher Sterblichkeitsrate kann eine allgemeine Impfpflicht dann in Erwägung gezogen werden? 

Die Impfpflicht gegen Pocken konnte am 1. Juli 1983 abgeschafft werden, denn die Pocken waren weltweit ausgerottet – aus keinem anderen Grund als der erfolgreichen weltweiten Impfkampagne gegen diese Seuche. Wir könnten auch die Corona-Pandemie beenden, mit den besten Impfstoffen, die der Mensch je entwickelt hat. Aber aus juristischen Gründen können wir es angeblich nicht. 

Jens Spahn, amtierender Gesundheitsminister, antwortete am gestrigen Freitag in der Bundespressekonferenz auf die Frage, warum Apotheken nicht ins Impfen mit einbezogen werden: Dem stünden rechtliche Bedenken entgegen. Ich könnte schreien. Wir steuern in eine medizinische Notlage von nationaler Tragweite. Die Infektions- und Todeszahlen steigen unaufhaltsam. Wir könnten das mit einer allgemeinen Impfpflicht verhindern und mit der Mobilisierung aller Ressourcen. Aber wir haben die Pandemiebekämpfung den Juristen überlassen. Es wird ein Desaster.

++ KulturTipp ++ WELTENBRAND. Betty Beier, Erdschollen, Fotografien und Zeichnungen. Francisco Klinger Carvalho, Skulpturen und Installationen. Städtische Galerie Villa Streccius Landau. Noch bis 21. November 2021. ++

Betty Beier Erdschollenarchiv
Betty Beier https://erdschollenarchiv.de